Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind ein Instrument der Prävention. Sie enthalten Informationen über Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder Umgang mit gefährlicher Stoffe.

  • Was müssen die Beschäftigten beim Umgang mit dem Arbeitsmittel beachten?
  • Welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) müssen die Beschäftigten verwenden
  • Wie leistet man Erste Hilfe falls doch einmal etwas passiert?

Betriebsanweisungen enthalten in praktischer Weise die wesentlichen Informationen zu Maschinen, Gefahrstoffen oder speziellen Anlagen mit besonderen Gefährdungen.

Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung stellen wir gemeinsam mit dem Unternehmen fest, ob bzw. welche Betriebsanweisungen sinnvoll und notwendig sind und erstellen für Sie auf Wunsch neue Betriebsanweisungen.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit § 3 (2):

  • Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.
  • Gefahrstoffverordnung § 14 Betriebsanweisung (1):
    Der Arbeitgeber stellt sicher, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung gemäß Satz 2, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt, in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird.
  • Biostoffverordnung § 12 (1)
    Forderung nach Betriebsanweisungen für die Schutzstufe 2 – 4.
  • Baustellenverordnung § 5 (2)
    Die Arbeitgeber haben die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren.
  • etc.