Branschutzbeauftragter

In einigen Fällen schreiben Kommunen, Feuerversicherungen und Gesetze vor, dass Betriebe über eine/n Brandschutzbeauftragte/n verfügen müssen.

Es bleibt dem Unternehmer überlassen, zu entscheiden, ob es für das Unternehmen wirtschaftlicher ist, diese Funktion durch einen eigenen oder durch externe Mitarbeiter ausüben zu lassen.

Auf Wunsch übernehmen wir die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten und organisieren mit Ihnen den betrieblichen Brandschutz.

Wir erstellen z. B. eine Brandschutzordnungen nach DIN 14096, erarbeiten je nach Bedarf Alarm-, Feuerwehr-, (Brandschutz-) Räumungspläne erarbeiten mit Ihnen Flucht- und Rettungswegepläne.führen regelmäßig Betriebsbegehungen durch und erstellen hierüber Begehungsberichteorganisieren auf Wunsch Brandschutzübungenkönnen bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel überwachende Funktionen übernehmenusw.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie sind an einem Angebot interessiert?