Gefährdungsbeurteilungen

Von der Produktion bis zur Lagerung, von der Planung bis zur Fertigung und auch in der Verwaltung sind zum Schutz der Mitarbeiter Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben.
Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es Gefahren aufzuzeigen sowie Wechselwirkungen verschiedener Arbeitsmittel untereinander oder zur Arbeitsumgebung zu bewerten und dokumentieren.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen fließen in die sicherheitstechnischen Unterweisungen ein, um einem möglichen Fehlverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzuwirken. Gleichzeitig erhöhen Sie die Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Vorteile:

  • vermeiden Sie Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen und reduzieren unfallbedingte Ausfallzeiten durch präventive Maßnahmen.
  • reduzieren Sie Ihren eigenen Arbeitsaufwand durch die vollständige und übersichtliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
  • gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft und reduzieren Haftungsrisiken.
  • profitieren Sie von wirtschaftlich optimiertem Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die richtige Umsetzung von vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • erhöhen Sie die Mitarbeitermotivation durch sichere und gesunde Arbeitsplätze.

Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei Ihren Arbeitsschutzaufgaben, z. B. durch die Mitwirkung bei einer systematischen Gefährdungsbeurteilung und durch Vorschläge für zielgerichtete Maßnahmen.