Ausbildung Hubarbeitsbühnenbediener

Wir bieten Schulungen für die Bediener von Hubarbeitsbühnen an. Das Ingenieurbüro Beermann bildet Ihre Mitarbeiter auf Basis der DGUV Regel 100-500, 2.10 „Betreiben von Hebebühnen“ in Kombination mit dem DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ aus. Wir vermitteln Ihnen in unserem eintägigen Seminar das theoretische und praktische Wissen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen und stellen es auf eine solide Basis. Mit der Schulung kommen Sie der vom Gesetzgeber geforderten Schulungspflicht nach.

 

1. Theoretischer Teil

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Hubarbeitsbühne
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Unfallgeschehen

  Abschluss 1: Theoretische Abschlussprüfung

 

 

 

 2. Praktischer Teil

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Einüben der Funktion des Notablass

 Abschluss 2: Praktische Abschlussprüfung

Anforderung an die Teilnehmer

  • Mindestalter 18 Jahre (bei fachlicher Aufsicht auch unter 18 Jahre möglich)
  • Körperliche, geistige und charakterliche Eignung (Untersuchung ist gegebenenfalls durch Unternehmer zu veranlassen Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 25)