Wir bieten Schulungen für Bediener von flurgesteuerten Kranen an. Das Ingenieurbüro Beermann bildet Ihre Mitarbeiter auf Basis der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ in Kombination mit dem DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ aus. Wir vermitteln Ihnen in unserem Seminar das theoretische und praktische Wissen zum Bedienen von Kranen. Mit der Schulung kommen Sie der vom Gesetzgeber geforderten Schulungspflicht nach.
1. Theoretischer Teil·
- Gesetzliche Grundlagen, allgemeine Vorschriften
- kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Sicherheitskennzeichnungen am Arbeitsplatz
- Unfallverhütungsvorschriften
- Lastaufnahmeeinrichtungen
Abschluss 1: Theoretische Abschlussprüfung
2. Praktischer Teil
- sicherheitstechnische Überprüfung
- einfache Fahrübungen
- Anschlagen, Verfahren und Absetzen von Lasten
- Wartung und Pflege
Abschluss 2: Praktische Abschlussprüfung
Anforderung an die Teilnehmer
- Mindestalter 18 Jahre (bei fachlicher Aufsicht auch unter 18 Jahre möglich)
- Körperliche, geistige und charakterliche Eignung (Untersuchung ist gegebenenfalls durch Unternehmer zu veranlassen Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 25)